1. Es ist Aufgabe der Stiftung, das kulturelle Geschehen im Grand Hotel und seinem Umfeld durch geeignete Initiativen, Tätigkeiten und Impulse zu gestalten und zu fördern.
2. Insbesondere ist es Aufgabe der Stiftung, das Grand Hotel Toblach als Musikort zu stärken. und zum Bezugspunkt der Musikszene im Pustertal und darüber hinaus zu etablieren.
3. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Grand Hotel als Begegnungsstätte für Jugendliche.
4. Das Grand Hotel Toblach versteht sich als attraktiver Bezugspunkt für kulturelle Veranstalter aus dem Pustertal, aus Südtirol und aus benachbarten Ländern im Dolomitenraum, in der Euregio und in Europa.
5. Um die genannten Aufgaben zu erfüllen, strebt die Stiftung Kooperationen mit Körperschaften, Institutionen und Privatpersonen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie trachtet danach, Synergien zwischen den verschiedenen Initiativen herzustellen, zu nutzen und zu fördern.
6. Bei der Erstellung des Veranstaltungskalenders haben die im Grand Hotel aktiven Veranstalter Priorität.
7. Im Dienst und zur Unterstützung der Stiftungsziele kann die Stiftung auch Unterbringungs- und Verpflegungsangebote, auch in Zusammenarbeit mit der bestehenden Jugendherberge, bereitstellen.
8. Die Stiftung führt alle Rechtsgeschäfte durch und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die oben genannten Ziele zu erreichen.
9. Sie verwaltet jene Räumlichkeiten im Grand Hotel, ihr von den Gründungsstiftern zur Verfügung gestellt werden.