Im Falle der Auflösung oder Umwandlung der Stiftung gehen die von der Stiftung angekauften Vermögensgüter unentgeltlich in das Vermögen der Autonomen Provinz Bozen über. Die von den beiden Gründungsmitgliedern eingebrachten Vermögensgüter für die Erfüllung der institutionellen Zielsetzungen der Stiftung gehen wieder an diese zurück. Der Liquidator wird von der Landesregierung ernannt.