1. Der Beitragsempfänger verpflichtet sich, die unionsrechtlichen und staatlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich Wettbewerb zwischen Unternehmen, einzuhalten.
2. Das begünstigte Unternehmen muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) nach geltendem Recht gegründet und ordnungsgemäß im Unternehmensverzeichnis mit der Haupttätigkeit Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr eingetragen sein,
b) im vollen Besitz und freier Ausübung der bürgerlichen Rechte sein,
c) sich nicht in freiwilliger Liquidation oder einem Insolvenzverfahren befinden.
d) nicht ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Absatz 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
3. Die Anspruchsberechtigten, welche einen Beitrag für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen beantragt haben, sind verpflichtet, ihren Endkunden, die den Eisenbahngüterbeförderungsdienst in Anspruch nehmen, eine Tarifreduzierung im Ausmaß des zu erhaltenden Beitrages zu gewähren.