(1) In der Anlage 1 zum Dekret wird bei der Abteilung Italienische Kultur die Benennung des Amtes in italienischer Fassung laut Ziffer 15.4. (Amt für Jugendarbeit) wie folgt ersetzt und folgende Aufgabe wird hinzugefügt:
„15.4. Ufficio Politiche giovanili