Der Präsident wird vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte ernannt, und zwar in turnusmäßigem Wechsel, der nach der folgenden alphabetischen Reihung der zum Dolomiten UNESCO Welterbes gehörenden Gebiete erfolgt:
1. Belluno
2. Bozen
3. Pordenone
4. Trient
5. Udine
Der Präsident des Verwaltungsrates bleibt jeweils drei Jahre im Amt.
Der Präsident des Verwaltungsrates
a) ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung, beruft den Verwaltungsrat ein und führt dessen Vorsitz,
b) unterzeichnet die Dokumente der Stiftung, die dem gesetzlichen Vertreter vorbehalten sind,
c) hat die Oberaufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.
Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt turnusmäßig jeweils für drei Jahre jenes Mitglied des Verwaltungsrates, das das Gebiet vertritt, welches in alphabetischer Reihenfolge auf jenes folgt, das der Präsident vertritt.
Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident seine Aufgaben und Befugnisse. Der Präsident kann, nach Absprache mit dem Verwaltungsrat, bestimmte Aufgaben an den Vizepräsidenten delegieren.