Das Anfangsvermögen der Stiftung besteht aus den beweglichen und unbeweglichen Gütern und den Finanzmitteln, die von den Gründungsmitgliedern bei der Stiftungsgründung in den Dotationsfonds eingebracht werden.
Dieses Vermögen kann später durch zusätzliche Zuwendungen seitens der Gründungs- und der Fördermitglieder und durch allfällige Beiträge, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse aufgestockt werden.
Das Vermögen dient ausschließlich der Erfüllung des Stiftungszwecks und die Stiftungsorgane sind zu dessen Erhalt verpflichtet.
Der Verwaltungsfonds setzt sich aus den jährlichen Zuwendungen der Gründungsmitglieder und den Zuwendungen der Fördermitglieder und anderer öffentlicher und privater Rechtsträger als Beitrag zur Erfüllung des Stiftungszwecks zusammen. Die Zuwendungen der Gründungsmitglieder werden zu einem Viertel von der Autonomen Provinz Bozen getragen, zu einem Viertel von der Autonomen Provinz Trient, zu einem Viertel von der Provinz Belluno gemeinsam mit der Region Veneto und zu einem Viertel von der Provinz Pordenone gemeinsam mit der Provinz Udine und der Region Friaul-Julisch Venetien.
Das Haushaltsjahr beginnt jeweils am 1. Jänner und endet am 31. Dezember desselben Jahres.