1. Anträgen auf ordentliche Beiträge und Projektbeiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Tätigkeitsprogramm des Bezugsjahres oder Beschreibung des Projekts mit Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Durchführungszeitraums, der eingebundenen Personen, der Kooperationspartner, der Kommunikationsmittel und der geschätzten Teilnehmerzahl,
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 6,
d) Zeitplan für die Tätigkeiten.
2. Anträgen auf ergänzende Beiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Begleitbericht, in dem die Notwendigkeit oder die Zweckmäßigkeit eines ergänzenden Beitrags begründet wird,
b) neuer Kostenvoranschlag,
c) neuer Finanzierungsplan mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 6,
d) Zeitplan für die Tätigkeiten.
3. Bei Erstanträgen muss auch eine Kopie des Gründungsaktes und der Satzung beigelegt werden. Eventuelle Änderungen des Gründungsaktes und Satzungsänderungen müssen dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.