1. Die Beihilfe wird in Form einer Flächenprämie gewährt und beträgt jährlich 500,00 Euro pro Hektar.
2. Die Beihilfe wird nicht gewährt, wenn der Betrag niedriger als 300,00 Euro ist.
3. Die Gesamtsumme der dem/der Antragstellenden gewährten „De-minimis“-Beihilfen darf in - einem Zeitraum von drei Steuerjahren - 15.000,00 Euro nicht überschreiten.