1. Zu Beginn des Schuljahres weist die Schulführungskraft, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, jeder Lehrperson im Berufsbildungs- und Probejahr einen Tutor zu. Ein Tutor betreut in der Regel nicht mehr als drei neu aufgenommene Lehrpersonen.
2. Der Tutor gehört demselben Stellenplan bzw. derselben Wettbewerbsklasse oder einer affinen Wettbewerbsklasse bzw. demselben Fachbereich an wie die zu betreuenden Lehrpersonen. In begründeten Fällen kann der Tutor auch einer anderen Wettbewerbsklasse angehören.
3. Lehrpersonen, die eine spezifischen Ausbildung als Tutor besitzen, sind von der Schulführungkraft vorrangig einzusetzen.
4. Der Tutor begleitet die Lehrpersonen bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts und berät sie im Zusammenhang mit anderen schulischen Tätigkeiten.
5. Der Tutor legt dem Dienstbewertungskomitee am Ende des Berufsbildungs- und Probejahres einen schriftlichen Bericht zu den Stärken und zu allfällig festgestellten Schwächen der Lehrpersonen vor.
6. Die Mehrleistung des Tutors/der Tutorin wird gemäß schulinterner Regelungen vergütet.