1. Im Rahmen des Berufsbildungs- und Probejahrs nimmt die Schulführungskraft insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a. sie informiert die neu aufgenommenen Lehrpersonen zu Beginn des Schuljahres über die Modalitäten für die Absolvierung des Berufsbildungs- und Probejahres,
b. sie weist jeder Lehrperson einen Tutor zu,
c. sie führt mit den Lehrpersonen Gespräche, vereinbart mit ihnen individuelle Entwicklungsschwerpunkte und legt gemeinsam mit den Lehrpersonen den Fortbildungs- und Hospitationsplan fest,
d. sie führt Unterrichtsbesuche mit anschließendem Feedback durch und verfasst einen Abschlussbericht, der dem Dienstbewertungskomitee vorgelegt wird,
e. sie beruft das Dienstbewertungskomitee ein und nimmt die Bewertung des Berufsbildungs- und Probejahres unter Berücksichtigung der vorgesehenen Elemente vor.