1. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates und die Dekrete des Direktors des Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrums Laimburg bleiben gültig, soweit nicht im Widerspruch mit diesen Bestimmungen.
2. Bis zum Inkrafttreten der Rechtsquellen gemäß Art. 11 dieses Status, werden weiterhin die derzeit gültigen Bestimmungen angewandt.