1. Das Vermögen des Zentrums besteht aus:
2. Das Zentrum nutzt die von der Landesdomäne zur Verfügung gestellten unbeweglichen und beweglichen Sachen zur Ausübung seiner Tätigkeit.
3. Das Zentrum darf die vom Land zur Verfügung gestellten informationstechnischen und telematischen Dienste und die entsprechende Infrastruktur nutzen.