1. Der wissenschaftliche Beirat versammelt sich auf Einberufung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden immer dann, wenn er oder sie es für nötig erachtet, in jedem Fall jedoch mindestens ein Mal im Jahr. Der wissenschaftliche Beirat hat folgende Aufgaben und Funktionen: er
2. Der Beirat kann eigene Fachbeiräte bilden, die er mit vorbereitenden Tätigkeiten betraut.