1. Der Direktor/Die Direktorin hat die gesetzliche Vertretung des Zentrums inne; er/sie ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Organisation, der Führung und Verwaltung des Zentrums, für die allgemeine Koordinierung der Tätigkeiten, insbesondere im wissenschaftlichen Bereich, sowie für alle weiteren Obliegenheiten, die für den reibungslosen Ablauf der Tätigkeit des Zentrums notwendig sind.
2. Der Direktor/Die Direktorin hat die Aufgaben und Befugnisse einer Führungskraft im Sinne des 1. Abschnittes des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung.
3. Insbesondere hat der Direktor/die Direktorin folgende Aufgaben und Befugnisse: Er/Sie
4. Der Direktor/Die Direktorin des Zentrums kann einzelne Befugnisse an Bedienstete des Zentrums oder im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der Landesdomäne an deren Bedienstete delegieren, die einem homogenen Bereich vorstehen.
5. Bei Abwesenheit des Direktors/der Direktorin übernimmt der stellvertretende Direktor/die stellvertretende Direktorin seine/ihre Befugnisse und Aufgaben.