1. Bei der Festlegung der geförderten Projekte werden folgende Inhalte bewertet:
a) kulturelle Themen, die für Südtirol und seine multikulturelle Realität relevant sind und zur Integration und Inklusion der Bürgerinnen und Bürger beitragen,
b) Themen im Zusammenhang mit Geschichte, Kultur, Umwelt, lokalen Traditionen und Geschichtsbewusstsein,
c) Werke zu Persönlichkeiten von besonderem Interesse für die italienischsprachige Bevölkerung Südtirols,
d) Qualifikation und Persönlichkeit des Autors oder der Autorin des Werkes, unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten von jungen vielversprechenden Autoren und Autorinnen, die aus der Provinz Bozen stammen oder seit mindestens einem Jahr in Südtirol ihren Wohnsitz haben,
e) Werke mit besonderer Relevanz für das Südtiroler Verlagswesen,
f) literarische oder wissenschaftliche Qualität des Textes,
g) Originalität oder Relevanz des behandelten Themas,
h) Zugänglichkeit für breite Bevölkerungsschichten,
i) Verlässlichkeit und konkretes Vorgehen bei der Projektdurchführung,
j) Übersetzungen, die die wichtigsten literarischen Werke und Essays italienischsprachiger Südtiroler Autoren auch der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols und dem deutschsprachigen Markt zugänglich machen,
k) Übersetzungen von der deutschen in die italienische Sprache, wenn es als notwendig erachtet wird, dass die zu übersetzenden Werke auch für jene italienischsprachigen Südtirolerinnen und Südtiroler zugänglich werden, die nicht über eine passive Kenntnis der deutschen Sprache verfügen.