1. Das WOBI übt um die institutionellen Ziele nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit, der Unparteilichkeit, der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit zu erreichen, unter anderem, folgende Tätigkeiten aus:
a) schafft und gewährleistet leistbaren Wohnraum durch Wiedergewinnung, Neubau und Ankauf
b) erbringt alle notwendigen Dienstleistungen, um für die Mieterinnen und Mieter einen angemessenen und würdevollen Wohnraum zu gewährleisten
c) unterstützt die Quartiersarbeit und Gemeinwesenarbeit, um das soziale und friedliche Zusammenleben und die Nachbarschaftshilfe zu fördern, auch durch die Verwirklichung von innovativen Wohnmodellen
d) führt die Wohnbauprogramme, die von der Landesregierung beschlossen werden durch
e) übt die Tätigkeiten, die mit der Projektierung und Ausführung von Bauten zusammenhängen aus
f) weist die Wohnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
g) verwaltet und hält das eigene Immobiliarvermögen instand
h) nimmt Darlehen zur Realisierung der Ziele auf
i) schließt Vereinbarungen mit örtlichen Körperschaften oder mit anderen öffentlichen oder privaten Rechtsträgern für die Planung, Verwirklichung und Durchführung der in diesem Absatz vorgesehenen Tätigkeiten ab
j) übt Forschungs-und Studientätigkeiten aus
k) übt alle vom Gesetz vorgesehen Aufgaben aus.