1. Das Finanzjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.
2. Das WOBI führt die Buchhaltung ausschließlich nach dem Wirtschafts- und Vermögenssystem laut den Grundsätzen des Zivilgesetzbuches.
3. Der wirtschaftliche Haushaltsplan wird vom Verwaltungsrat innerhalb November in Übereinstimmung gemäß einer von der Landesregierung erstellten Mustervorlage genehmigt.
4. Dem Entwurf des Haushaltsplanes wird ein erläuternder Bericht beigelegt.
5. Der Haushaltsplan ist mit dem eventuell erstellten Bericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Beschluss der Genehmigung des Verwaltungsrates an die Landesregierung für die Gesetzmäßigkeitskontrolle weiterzuleiten.
6. Innerhalb von vier Monaten vom Abschluss eines jeden Geschäftsjahres muss die Präsidentin oder der Präsident dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss unterbreiten; dieser muss darüber eigens berichten.
7. Genannter Jahresabschluss wird mit dem Bericht der Präsidentin oder des Präsidenten und des Aufsichtsrates innerhalb 31. Mai dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt.
8. Nach der Genehmigung wird der Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der Präsidentin oder des Präsidenten, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates mit der Genehmigung des Abschlusses an die Landesregierung übermittelt.