(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 55/2016 hat das Oberlandesgericht Trient, das Land Südtirol, Herrn Püschel Michael, Herrn Nendwich Christof und Herrn Hofer Harald solidarisch zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten von Herrn Fischer Norbert, Herrn Fischer Erwin und Frau Hofer Roswitha von insgesamt 9.515,00 Euro, zuzüglich allgemeiner Kosten in Höhe von 15 Prozent und gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 9.515,00 Euro für Prozesskosten, 437,69 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent sowie 2.503,59 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 13.883,53 Euro.
(3) Die Ausgabe von 13.883,53 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.