(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 83/2016 hat das Oberlandesgericht Trient das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten der Athesia Druck GmbH von insgesamt 47.666,11 Euro, zuzüglich allgemeiner Kosten und gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 47.666,11 Euro für Prozesskosten, 7.149,92 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent und 2.192,64 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 57.008,66 Euro.
(3) Die Ausgabe von 57.008,66 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.