(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 131/2016 hat das Verwaltungsgericht, Autonome Sektion für die Provinz Bozen, das Land Südtirol und die AOV – Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge – zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten der Rekursstellerin I.C.E.S. GmbH von insgesamt 4.000,00 Euro, zuzüglich MwSt., Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte, Einheitsbeitrag und gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 4.000,00 Euro für Prozesskosten, 600,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent und 184,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, zuzüglich des Einheitsbeitrages von 6.000,00 Euro, und beläuft sich somit auf insgesamt 10.784,00 Euro.
(3) Die Ausgabe von 10.784,00 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.