(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Beschluss vom 17.3.2016 hat das Landesgericht Bozen das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten von Herrn Servet Kamberaj mit Aussonderung zu Gunsten der Rechtsanwälte Daniele Simonato und Fabio Pinton von insgesamt 5.000,00 Euro, zuzüglich 15 Prozent für allgemeine Kosten, von weiteren 3.500,00 Euro für das Beschwerdeverfahren und von 9.300,00 Euro für das Verfahren vor dem EuGH, zuzüglich gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst für die drei Verfahren 17.800,00 Euro für Prozesskosten, 750,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 742,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent sowie 4.244,24 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 23.536,24 Euro.
(3) Die Ausgabe von 23.536,24 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.