(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 779/2016 hat das Landesgericht Bozen den Direktor des Arbeitsinspektorates der Autonomen Provinz Bozen zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten der Gesellschaft Alarmtec KG des Spornberger Paul & Co und Herrn Paul Spornberger von 2.500,00 Euro, zuzüglich gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.500,00 Euro für Prozesskosten, 375,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent und 115,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 2.990,00 Euro.
(3) Die Ausgabe von 2.990,00 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.