1. Die Anträge auf Gewährung des Zusatzbeitrags werden in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs überprüft und bearbeitet, bis die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft sind.
2. Der Zusatzbeitrag wird in Form einer einmaligen Zahlung zusammen mit dem Landesfamiliengeld ausgezahlt, nach denselben Modalitäten.