1. Der Zusatzbeitrag wird für einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens drei aufeinanderfolgenden vollen Monaten gewährt, in denen die Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen.
2. Der Zusatzbeitrag beträgt 400,00 Euro monatlich für Väter, die im Zeitraum laut Absatz 1 30 Prozent ihrer Entlohnung beziehen und 800,00 Euro monatlich für Väter, die keine Entlohnung erhalten. Falls die Väter im Zeitraum laut Absatz 1 die Entlohnung von 30 Prozent nur teilweise erhalten, beträgt der Zusatzbeitrag 600,00 Euro monatlich.
3. Bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten sowie bei Adoption oder Anvertrauung mehrerer Kinder wird der Zusatzbeitrag für jedes zusätzliche Kind, für einen wie in Absatz 1 festgelegten zusätzlichen Zeitraum gewährt. Der monatliche Beitrag bleibt weiterhin jener laut Absatz 2.