1. Den Antrag auf Gewährung des Zusatzbeitrags stellt der Elternteil, der auch das Landesfamiliengeld beantragt hat, bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE).
2. Der Antrag kann ab dem Datum gestellt werden, an dem der Vater die Elternzeit beendet hat, für die der Zusatzbeitrag beantragt wird, nicht jedoch später als 90 Tage ab diesem Datum.
3. Der Antrag kann auch bei den Patronaten der Provinz Bozen gestellt werden, die ihn innerhalb der Frist laut Absatz 2 an die ASWE weiterleiten.
4. Jegliche Änderung der Zusammensetzung der Familiengemeinschaft und des Einkommens der Familienmitglieder, die nach die nach der Antragstellung eintritt, ist umgehend der ASWE zu melden. Sobald die Voraussetzungen laut Artikel 2 nicht mehr bestehen, hat der Antragsteller ab dem Folgemonat nach dem betreffenden Ereignis kein Anrecht mehr auf den Zusatzbeitrag.
5. Unvollständige Anträge müssen innerhalb 30 Tagen ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung der ASWE ergänzt werden. Geschieht dies nicht, werden sie archiviert.