1. Die Anträge auf Auszahlung der Beiträge oder Abdeckung der Vorschüsse werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst, und vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin der oder des Antragstellenden unterzeichnet. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Beitragsgewährung samt Beitragshöhe,
b) die Angabe, ob sich die Abrechnung auf die Abdeckung des Vorschusses oder auf die Auszahlung des Beitrags bezieht,
c) Erklärung über Folgendes:
1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob, und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften weitere Förderungen für dasselbe Projekt beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass das Projekt vollständig umgesetzt wurde und die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden, oder, bei Teilabrechnungen, Prozentsatz der Umsetzung,
4) dass Honorarkosten für Referentinnen und Referenten, Vergütungen für Künstlerinnen und Künstler sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung maximal in Höhe der geltenden Landestarife abgerechnet wurden. Wenn diese überschritten wurden, ist eine Begründung anzugeben, die von der Verwaltung im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 des Landesgesetzes vom 27. Juli 2015, Nr. 9, geprüft wird,
5) nur für Organisationen: bei ehrenamtlicher Tätigkeit Erklärung über den Anteil der anerkannten Kosten, welcher durch die Leistung von ehrenamtlicher Tätigkeit abgerechnet wird,
6) vollständige oder teilweise Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
7) Erklärung darüber, ob der Beitrag dem Vorsteuereinbehalt von 4% unterliegt oder nicht.