1. Dem Antrag auf Projektbeiträge sind folgende Unterlagen bei¬zulegen:
a) bei Publikationen laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a):
1) Beschreibung der einzelnen Publikation oder des Verlagsprogramms mit Angabe des Inhalts, der Gliederung und der Autorinnen oder der Autoren,
2) Textprobe, falls vorhanden,
3) detaillierter Kostenvoranschlag mit Zeitplan,
4) Finanzierungsplan mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 6,
b) bei Veranstaltungen und anderen Vorhaben laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b) und c):
1) Beschreibung der Veranstaltung oder des Vorhabens mit Angabe der Ziele und der Zielgruppe, des Inhalts, der eingebundenen Personen, des Ortes und des Zeitraums der Durchführung,
2) detaillierter Kostenvoranschlag mit Zeitplan,
3) Finanzierungsplan mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 6.
2. Dem Antrag auf ergänzende Beiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Begleitbericht, in dem die Notwendigkeit oder die Zweckmäßigkeit eines ergänzenden Beitrags begründet wird,
b) neuer Kostenvoranschlag mit Zeitplan,
c) neuer Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Art. 6.
3. Bei Erstanträgen müssen die Organisationen auch eine Kopie des Gründungsaktes und der Satzung vorlegen. Änderungen des Gründungsaktes und Satzungsänderungen müssen dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.
4. Bei Zeitschriften und Zeitungen muss den Anträgen auch eine „De-Minimis“-Erklärung des oder der Antragstellenden beigelegt werden.