1. An der Prüfung darf teilnehmen, wer den Vorbereitungskurs laut Artikel 4 besucht hat.
2. Ziel der Prüfung ist hauptsächlich die Feststellung der theoretischen Kenntnisse in den Fächern laut Artikel 4. Die Prüfungskommission kann jedoch auch praktische Prüfungen vorsehen.
3. Die Prüfungskommission benotet getrennt, wie die Kandidatinnen und Kandidaten die verschiedenen Lehrinhalte des Vorbereitungskurses beherrschen. Die Prüfung gilt bei einer Note von mindestens 36/60 als bestanden.
4. Wer den Vorbereitungskurs besucht hat, die Prüfung aber nicht besteht, kann beim nächsten Prüftermin ein einziges Mal erneut zur Prüfung antreten. Der Vorbereitungskurs muss nicht erneut besucht werden.