(1) Am Voranschlag der Ausgaben laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, werden die Änderungen gemäß Anlage B vorgenommen.
(2) Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Ausgaben des Haushaltes nach Kompetenz um 17.141.701,54 Euro im Jahr 2016, um 971.600,00 Euro im Jahr 2017 und um 957.600,00 Euro im Jahr 2018, während die Kassa insgesamt 7.497.979.431,68 Euro erreicht.