1. Im Verkehrsverbund Südtirol wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
a) Fahrscheinen mit Kilometertarif;
b) Fahrscheinen auf Zeit mit Pauschaltarif;
c) kostenlosen Fahrscheinen.
2. Alle Fahrscheine müssen entwertet werden und zwar für jede einzelne Etappe. Die Entwertung erfolgt bei Antritt der Fahrt nach den in den folgenden Absätzen festgelegten Modalitäten.
3. Auf Verkehrslinien, deren Verlauf sich ausschließlich innerhalb einer Tarifzone befindet, ist die Angabe der Zielhaltestelle nicht notwendig.
4. Bei Fahrscheinen mit Pauschaltarif und kostenlosen Fahrscheinen dient die Entwertung der Gültigkeitskontrolle und der Erfassung der Fahrgastzahlen. Es muss keine Zielhaltestelle angegeben werden.
5. Fahrscheine laut Absatz 1 Buchstaben b) und c) können mit Zahlungsfunktion für zusätzliche Dienste ausgestattet werden. In diesem Fall muss der Entwertungsvorgang laut Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden.
6. Bei Fahrscheinen mit Kilometertarif und auf Verkehrslinien, die mehrere Tarifzonen durchlaufen, ist die Angabe der Zielhaltestelle notwendig:
a) bei Fahrscheinen mit Kilometertarif, die auf Magnet-Technologie basieren, wird die Zielhaltestelle bei Antritt der Fahrt eingegeben,
b) bei Fahrscheinen mit Kilometertarif, die auf Contactless – Technologie basieren, muss bei Antritt der Fahrt „check in“ gemacht werden, während die Angabe der Zielhaltestelle entweder bei Antritt der Fahrt oder mittels „check out“ beim Aussteigen erfolgt. Die letzte in einem Zugbahnhof durchgeführte Entwertung kann im selben Bahnhof innerhalb von 45 Minuten annulliert werden.
7. Wenn die Zielhaltestelle laut Absatz 6 Buchstabe b) nicht angegeben wird, wird der Tarif, der der Gesamtstrecke der entsprechenden Kursfahrt entspricht, abgebucht. Im Falle von Zügen entspricht das der Strecke Mals – Innichen, außer in den Fällen, in denen es technisch möglich ist, die Details der durchgeführten Fahrt zu rekonstruieren.
8. Um den Zutritt zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern, werden an Bord der Überlandbusse Einzelfahrkarten, Wertkarten sowie Tageskarten für die Beförderung von Fahrrädern ausgegeben.
9. Auf den Zügen des Landes Südtirol gelten auch die regulären überregionalen, nationalen und internationalen Fahrscheine, die von in Südtirol tätigen Unternehmen oder von anderen Betreibern ausgestellt werden, sofern entsprechende Vereinbarungen mit dem Land Südtirol abgeschlossen und vom zuständigen Landesrat genehmigt sind.
10. Für alle namentlichen Fahrscheine wie Südtirol Pass, Euregio FamilyPass, Südtirol Pass abo+, Südtirol Pass65+, Südtirol Pass free und Schulpass kann um ein Duplikat gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 20 Euro angesucht werden.