1. Die Anträge können jederzeit dem Verwaltungsamt für Umwelt der Autonomen Provinz Bozen vorgelegt werden. Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:
a) Beschluss der Körperschaft oder Gesellschaft, die den Antrag stellt,
b) detaillierte Kostenschätzung,
c) Ersatzerklärung, dass die von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Gutachten und Ermächtigungen vorhanden sind.
2. Erstreckt sich die Realisierung der Bauten und Anlagen oder die Tätigung von Investitionsausgaben über mehrere Jahre, muss der Begünstigte im Antrag auch den Baubeginn anführen und einen Zeitplan der Tätigkeiten mit den entsprechenden Kosten übermitteln.
3. Anträge, die eine Ausgabe unter 10.000,00 Euro vorsehen, werden nicht angenommen.