(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 54/2015 hat das Friedensgericht Brixen das Land Südtirol zur Zahlung an Frau Monika Plattner des Betrages von 1.360,60 Euro und zur Erstattung von zwei Dritteln der Verfahrenskosten zu ihren Gunsten verurteilt, die mit insgesamt 1.024,88 Euro beziffert wurden, zuzüglich 15 Prozent für allgemeine Kosten, Beitrag Vorsorgekasse der Rechtsanwälte und MwSt.
(2) Die Ausgabe für den Kapitalbetrag von 1.360,60 Euro ist durch das Kapitel U01111.0340 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.
(3) Die Schuld für Prozesskosten umfasst 683,25 Euro für Prozesskosten, zuzüglich 102,49 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 31,43 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent sowie 179,78 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent, und beläuft sich somit auf insgesamt 996,95 Euro.
(4) Die Ausgabe von 996,95 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.