(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 341/2016 hat das Landesgericht Bozen das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten von Herrn Hermann Kieser von insgesamt 1.620,00 Euro und 50,00 Euro für Barauslagen, zuzüglich gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 1.620,00 Euro für Prozesskosten, 50,00 Euro für Barauslagen, 243,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 76,52 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, 437,69 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 2.427,21 Euro.
(3) Die Ausgabe von 2.427,21 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.