1.1 die Festlegung von Vorschriften im Bereich der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln;
1.2 die Definition und die Ausweisung der Gebiete, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden;
1.3 die Festlegung von Maßnahmen zur Minderung der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich von Abständen, die bei der Ausbringung einzuhalten sind;
1.4 die Festlegung von Zeitfenstern für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln;
1.5 die Festlegung von Vorschriften zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen nicht-landwirtschaftlichen Flächen und auf Gebieten, die von der Allgemeinheit oder gefährdeten Personengruppen genutzt werden;
1.6. die Festlegung der Modalitäten für die vorbeugende Information bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.