1. Die Stiftung überlässt den ansässigen Einrichtungen die Benutzung der Theatersäle und des Auditoriums laut der vom Verwaltungsrat genehmigten Konvention. Die technischen und administrativen Dienste werden den ansässigen Einrichtungen kostenlos überlassen. Bei der Benutzung der Theatersäle haben die Veranstaltungen des ”Teatro Stabile di Bolzano”, der Vereinigten Bühnen Bozen und des Haydn-Orchesters von Bozen und Trient Priorität.
Die Planung des ”Teatro Stabile di Bolzano”, der Vereinigten Bühnen Bozen und des Haydn-Orchesters von Bozen und Trient erfolgt völlig autonom.
2. Das "Teatro Stabile di Bolzano", die Vereinigten Bühnen Bozen und die Stiftung Haydn sind ansässige Einrichtungen: die ersten zwei haben ihren Sitz im Stadttheater; Ihnen werden dabei die Büros mit Ausnahme der Kosten für die Heizung, die ordentliche Instandhaltung, den elektrischen Strom und die telephonischen Ausgaben kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Haydn-Orchester von Bozen und Trient hat seinen Sitz im Konzerthaus. Die Büros werden ihm zu den gleichen Bedingungen wie dem ”Teatro Stabile di Bolzano” und den Vereinigten Bühnen Bozen kostenlos zur Verfügung gestellt.
3. Für Tätigkeiten, die nicht als künstlerisch-kulturell bezeichnet werden können, kann die Stiftung das Theater weder selbst benutzen noch anderen überlassen. Davon ausgenommen sind Feierlichkeiten anlässlich ziviler Feiertage oder jene Veranstaltungen, die vom Staat, der Region, dem Land oder der Stadtgemeinde Bozen anberaumt werden, sowie andere bedeutende Initiativen, die gemäß Kriterien des Verwaltungsrates bestimmt werden.
4. Die Stadtgemeinde Bozen und die Autonome Provinz Bozen behalten sich die Möglichkeit vor, für kulturelle Initiativen, die sie in den sich in ihrem Eigentum befindlichen Einrichtungen durchführen, die Stiftung auf autonome Weise zusätzlich zu finanzieren.