1. Die Funktion des Direktors der Stiftung wird mit einem vierjährigen Mandat, welches vom Verwaltungsrat verlängert werden kann, einer Person anvertraut, welche Erfahrung in den Bereichen der Organisation und Leitung von komplexen Strukturen mitbringt. Ausgeprägte Kenntnisse in den Bereichen Führungsverantwortung, sachgerechter Erledigung von Verwaltungsaufgaben und Planung des Finanzwesens werden vorausgesetzt.
2. Das Profil des Direktors wird mit Beschluss des Verwaltungsrates definiert und seine Zuständigkeiten sind in der Organisationsordnung festgelegt.
3. Der Direktor:
a) koordiniert unter Berücksichtigung der Weisungen des Präsidenten/des Verwaltungsrates, die institutionellen Tätigkeiten, welche die Aspekte der Organisation, der Führung, der Verwaltung und der Werbetätigkeit betreffen;
b) koordiniert unter Berücksichtigung der Weisungen des Präsidenten/des Verwaltungsrates, sowie der Empfehlungen der Direktorenkonferenz, die Organisation interner und externer Abläufe.
c) definiert und erarbeitet den Entwurf des Haushaltsvoranschlags und der Abschlussrechnung unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsrat erhaltenen Weisungen;
d) koordiniert die Aufgaben der Verantwortlichen der Bereiche;
e) verwaltet die Organisation und den Entwicklungsprozess und die Weiterbildung im Personalwesen;
f) garantiert die Anwendung des GSKV und der Betriebsvereinbarungen;
g) hält regen Kontakt zu den Gewerkschaften auch in Hinblick auf die Vertragserneuerungen;
h) fördert die Aktualisierung der internen Regeln und überwacht deren Anwendung;
i) ist verantwortlich für die Verwaltung und für die wirtschaftliche und finanzielle Aufsicht der Führung;
j) koordiniert die Strategien der IKT und ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten;
k) kann zum Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung gemäß Gesetz Nr. 190/2012 und zum Verantwortlichen der Transparenzbestimmungen gemäß GvD 33/2013 ernannt werden;
l) ist Inhaber der Vollmacht des Verwaltungsrates als Arbeitgeber gemäß des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81/2008 ist;
m) nimmt an der neugegründeten Direktorenkonferenz teil;
n) koordiniert die Sitzungen der Direktorenkonferenz und berichtet dem Verwaltungsrat über deren Entscheidungen.