1. Während der gesamten Gültigkeit der Akkreditierung müssen die akkreditierten Einrichtungen am Ende eines jeden Jahres die Beibehaltung aller Anforderungen mittels Online Portal bestätigen und, falls erforderlich, die Informationen und Unterlagen aktualisieren. Die erste Bestätigung fällt ein Jahr ab dem Erlass des Akkreditierungsaktes an.
2. Sollte die Beibehaltung der Anforderungen nicht innerhalb von dreißig Tagen ab der jährlichen Fälligkeit bestätigt werden, wird die Akkreditierung nach einer Aufforderung zur Bestätigung widerrufen.