1. Begünstigte der Beiträge sind Vereine, Komitees, Genossenschaften, Körperschaften und Organisationen, die im Gemeindegebiet oder im gemeindeübergreifenden Gebiet gegründet wurden, um Entwicklungsprojekte zur Aufwertung der historischen Ortskerne und der natürlichen Einkaufszentren durchzuführen.