1. Das mit Stempelmarke versehene und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Gemeindenverbandes unterzeichnete Beitragsansuchen ist beim Aufsichtsamt der Landesabteilung Örtliche Körperschaften bis 31. Oktober eines jeden Jahres für das darauffolgende Geschäftsjahr einzureichen.
2. Dem Beitragsansuchen sind folgende vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin sowie vom Geschäftsführer/von der Geschäftsführerin des Gemeindenverbandes unterzeichnete Unterlagen beizulegen:
a) Detailliertes Programm der Gesamt-ausgaben, welches von den zuständigen Organen des Gemeindenverbandes genehmigt sein muss.
b) erläuternder Bericht über die durchzu-führenden Initiativen und Programme mit besonderem Bezug auf die berufliche Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals, der Gemeindesekretäre sowie des dem Stadt- bzw. Gemeindepolizeidienst zugeteilten Personals sowie auf die allgemeine Tätigkeit zugunsten der Gemeinden,
c) Erklärung über den Steuereinbehalt,
d) Erklärung, dass für jenen Teil der Kosten, die mit Beitrag der Region finanziert werden, nicht bei anderen öffentlichen oder privaten Körperschaften um Beiträge angesucht wurde.