1. Das Projekt zur Förderung der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens muss vom Projektträger durch das Einbringen von finanziellen Ressourcen, Gütern und/oder quantifizierbaren Leistungen mitfinanziert werden.
2. Der Projektträger muss einen Eigenbeitrag im Mindestausmaß von 30% der zulässigen Kosten leisten, der sich aus Geldmitteln, ehrenamtlicher Tätigkeit und Sachleistungen zusammensetzen kann. Der monetäre Teil des Eigenbeitrages muss mindestens 5% betragen und kann aus direkten Einkünften (z.B. Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Dienstleistungen, Spenden- und Sponsorengelder) oder aus Finanzierungen anderer öffentlicher Körperschaften, also nicht jener des Landes Südtirol, bestehen.
3. Bei Einreichung des Projektvorschlages muss der Projektträger eine Erklärung beilegen, aus welcher hervorgeht, ob und um welche anderen Finanzierungen für dieselben Initiativen bereits angesucht worden ist oder noch angesucht wird, an welche Körperschaften und Einrichtungen ein Antrag gestellt wurde oder wird und wie hoch die beantragte Summe ist. Die Gewährung solcher Finanzierungen muss dem zuständigen Landesamt unverzüglich mitgeteilt und im Abschlussbericht angegeben werden.
4. Jener Teil des Eigenbeitrages, der aus ehrenamtlicher Tätigkeit und der Bereitstellung von Gütern und Räumlichkeiten (z.B. Vortragssäle) besteht, muss in Art und Umfang im Projektansuchen präzisiert werden.
5. Falls ein Teil des Eigenbeitrages in Form von ehrenamtlicher Tätigkeit erbracht wird, müssen die Anzahl der dabei tätigen Personen und die berechneten Stunden- oder Tagessätze angeführt werden. Wird die ehrenamtliche Tätigkeit in Südtirol geleistet, sind Stundentarife bis zu 16 Euro zulässig.