1. In den Entwicklungsprojekten und Projekten zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Minderheiten (im Folgenden kurz als Projekte bezeichnet) müssen klar definierte Ziele und Aktivitäten angegeben werden, die innerhalb einer festgelegten Frist zu verwirklichen sind.
2. Es werden Vorhaben gefördert, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Zielbevölkerung bezwecken und folglich die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Entwicklung im Empfängerland oder -gebiet unterstützen.
3. Insbesondere werden Projekte unterstützt, welche:
a) die Förderung der Humanressourcen durch Grund- und Oberschulbildung sowie durch Berufsausbildung und sonstige Fortbildung beinhalten,
b) die Ernährungssicherheit und die nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung fördern,
c) soziale und gesundheitliche Einrichtungen und Dienste fördern,
d) den Zugang zu Wasser verbessern,
e) Einkommen schaffende Tätigkeiten fördern (Unterstützung von Kleinbetrieben, Landwirtschaftsgenossenschaften usw.) und damit die Selbsthilfekapazität der Adressaten erhöhen,
f) die demokratischen Strukturen und die Entwicklung der Zivilgesellschaft fördern, indem u. a. auch die Zielbevölkerung bei der Planung und Durchführung der Projekte auf partnerschaftlicher Ebene einbezogen wird,
g) bedeutenden, auf internationaler Ebene definierten Rahmenbedingungen für die Entwicklung Rechnung tragen, z.B. Schutz der Kinder und Jugendlichen, genderrelevante Aspekte, Kommunikation und Information innerhalb der Gesellschaft, Bevölkerungswachstum und Entwicklung, Stärkung der institutionellen Fähigkeiten, gute Regierungsführung, Unterstützung von unternehmerischen Fähigkeiten,
h) den Umweltschutz, die Umweltsanierung und eine nachhaltige Entwicklung fördern,
i) den Schutz einer sprachlichen oder kulturellen Minderheit sowie der Menschenrechte zum Inhalt haben,
j) den interkulturellen Dialog fördern,
k) soziale und wirtschaftliche Initiativen vorsehen, mit denen die Rückkehr von Flüchtlingen und Auswanderern in ihr Herkunftsland und ihre Wiedereingliederung dort unterstützt werden.