(1) Das Amt für Gesetzgebung des Generalsekretariats des Landes sorgt für die stetige Überprüfung der Rechtsakte der Europäischen Union und informiert die Sozialpartner, den Südtiroler Landtag und die auf dem jeweiligen Sachgebiet zuständigen Landesabteilungen über die Ergebnisse. Letztere übermitteln dem Landesamt für Gesetzgebung die Vorschläge für Bestimmungen, die darauf abzielen, Rechtsakte der Europäischen Union umzusetzen oder die Rechtsordnung des Landes an jene der Europäischen Union anzupassen. Hinsichtlich etwaiger EU-Pilot- oder Vertragsverletzungsverfahren übermitteln die Abteilungen, auch vorab, Vorschläge zur Anpassung der entsprechenden Landesbestimmungen im jeweiligen Bereich. In der Folge arbeitet das Landesamt für Gesetzgebung den Europagesetzentwurf des Landes aus.