Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses der Landesregierung:
Vergütung der Mitglieder der Kontrollorgane für die Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der deutsch- und italienischsprachigen Schulen sowie der Schulen in den ladinischen Ortschaften
1. Vergütungskriterien der Mitglieder der Kontrollorgane, die nicht der Landesverwaltung angehören:
a) einen jährlichen Grundbetrag von 686,80 Euro,
b) eine jährliche Vergütung im Ausmaß von 1.030,80 Euro für die ordnungsgemäße Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung jeder Schule,
c) eine Anwesenheitsvergütung in Höhe von 103,60 Euro für die tatsächliche Teilnahme an jeder Sitzung des Schulrates,
d) Spesenrückvergütungen für Verpflegung und Fahrt gemäß den einschlägigen Landesbestimmungen.
Sollte die Amtsdauer nicht mit dem Haushaltsjahr zusammenfallen, wird die erwähnte Vergütung auf 1/12 für jeden Monat oder für Bruchteile des Monats der Amtsdauer des Mitgliedes herabgesetzt.
2. Vergütungskriterien der Mitglieder der Kontrollorgane, die der Landesverwaltung angehören:
a) eine monatliche Vergütung im Ausmaß von 41,90 Euro für die ordnungsgemäße Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung jeder Schule,
b) eine Anwesenheitsvergütung von 34,50 Euro für die tatsächliche Teilnahme an jeder Sitzung des Schulrates,
c) Außendienst- und Spesenrückvergütungen gemäß den einschlägigen Landesbestimmungen.
2. Für die Vorsitzenden der Kontrollorgane werden die Vergütungen um 20 % erhöht.