(1) In Südtirol wird ein epidemiologisches tierärztliches Überwachungsnetz eingeführt, um die Überwachung der Tierkrankheiten und Zoonosen zu sichern, die Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft zu garantieren, epidemiologische Daten zu sammeln und die Tierbetriebe im Hinblick auf den Gesundheitsstatus amtlich einzustufen, mittels regelmäßiger Kontrollen die zugeteilten Einstufungen beizubehalten und die Einhaltung aller Bestimmungen im Bereich der Veterinärpolizei zu gewährleisten. Die Einführung des Netzes ermöglicht eine effiziente Kartierung und Bewertung des Risikos, um die Planung der amtlichen Kontrollen durch die tierärztlichen Dienste danach auszurichten.