(1) Der Konvent tagt mindestens zwei Mal pro Monat und kann vom Vorsitzenden immer dann einberufen werden, wann er dies als opportun erachtet oder er einen Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Konvents erhält.
(2) Die Sitzungen des Konvents sind öffentlich, so wie auch die Gesamtheit der von ihm produzierten Dokumente.
(3) Die Arbeit des Konvents kann in Arbeitsgruppen gegliedert werden und sie kann auch auf telematischem Weg erfolgen. Die Details sind in der Geschäftsordnung geregelt, welche vom Konvent selbst mit der Mehrheit der Mitglieder abgeändert werden kann.