(1) Mit dem Ziel, eine umfassende Beteiligung der Bürgergesellschaft Südtirols bei der Überarbeitung des Autonomiestatuts zu garantieren, ist ein Landeskonvent (Südtirol-Konvent) eingesetzt mit der Aufgabe, einen Entwurf betreffend sowohl die institutionellen Anpassungen als auch die erforderlichen Ergänzungen des Autonomiestatuts zu prüfen, zu diskutieren und diesen dem Südtiroler Landtag vorzulegen.
(2) Der Konvent handelt in Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Rahmen der ihm gegebenen Zielsetzungen und arbeitet nach dem Konsensprinzip. Weiters richtet er sich nach den Prinzipien der Transparenz, Öffentlichkeit, Beteiligung und Anhörung der Bürger aus. Die Arbeiten des Konvents wickeln sich in folgenden Abschnitten ab: