(1) Die im vorliegenden Ergänzungsvertrag enthaltenen Bestimmungen ersetzen ab 1. März 2015 diejenigen des vorhergehenden Ergänzungsvertrages vom 01. April 2012.
(2) Die Dauer des vorliegenden Vertrages entspricht der im SKV vorgesehenen.
(3) Der wirtschaftliche Teil des vorliegenden Vertrages gilt bis zum 31. Dezember 2017, wobei jedenfalls die Erhöhungen des staatlichen Mindestlohns übernommen werden müssen.