7.1 Die Beihilfeanträge müssen zusammen mit einem Kostenvoranschlag bis zum 31. Dezember des dem Bezugsjahr vorausgehenden Jahres bei der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden.
7.2 Für das Jahr 2015 können die Beihilfeanträge innerhalb 30 Tagen, nachdem die Europäische Kommission eine Empfangsbestätigung mit einer Beihilfenummer übermittelt hat, eingereicht werden.
7.3 Das zuständige Amt der Landesabteilung Landwirtschaft überprüft die Zulässigkeit der Beihilfeanträge.