(1) In Zusammenarbeit und in Koordination mit den Gemeinden und der Landesmobilitätsagentur organisiert das Land jedes Jahr ein Treffen mit den einschlägigen Berufs- und Verbraucherverbänden. Dabei werden die aktuelle Lage und kritische Punkte des Sektors und der Dienste ermittelt und eventuelle Vorschläge zur Verbesserung und Steigerung der Qualität der Dienste eingebracht. Zudem werden gemeinsame, aufeinander abgestimmte Aktionen geplant.