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Beschluss vom 10. Juni 2014, Nr. 688
Sprachprojekte und Sachfachunterricht mit der CLIL-Methodik an den italienischsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen

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1. die Durchführung von wissenschaftlich begleiteten und zu evaluierenden Pilotprojekten an vierten und/oder fünften Klassen der italienischsprachigen Oberschulen mit zeitbegrenztem Unterricht von Nichtsprachenfächern in Deutsch, Englisch und/oder einer anderen Fremdsprache mit der CLIL-Methodik in Anlehnung an die staatliche Oberschulreform (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des DPR vom 15. März 2010, Nr. 88, sowie Artikel 6 und 10 Absätze 5 und 6 des DPR vom 15. März 2010, Nr. 89) ab dem Schuljahr 2014/2015. Das beteiligte Lehrpersonal muss die vorgeschriebenen Qualifikationen besitzen. Das Schulamt ist für die wissenschaftliche Begleitung dieser Pilotprojekten verantwortlich;

2. die in der Anlage 1 festgelegten Kriterien und Richtlinien, für die Durchführung der Projekte, die wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahme sind.

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.

Anlage

Kriterien und Richtlinien, welche im Rahmen der Autonomie der Schulen an den italienischsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen fürdie Durchführung des Unterrichts von Sachfächern in Deutsch und in Fremdsprachen mit der CLIL-Methodik (Content and Language Integrated Learning) Anwendung finden

Prämisse

Der Unterricht der Muttersprache Italienisch, der Zweitsprache Deutsch sowie einer oder mehrerer Fremdsprachen ist im Fächerkanon aller Schulstufen vorgesehen.

Die Schulen erarbeiten ein mehrjähriges Konzept von Sprachfördermaßnahmen: Dabei sehen sie für die Gesamtdauer der betroffenen Schulstufe eine organische und koordinierte Planung vor, die alle sprachdidaktischen Vorhaben einschließt und sich im Einklang mit der entsprechenden Fachrichtung an den Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler orientiert

Besagte Vorhaben sehen folgendes vor:

• sie fördern die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in allen Sprachenfächern und setzen die Schulung der Ausdrucksfähigkeit der Lernenden in den Mittelpunkt. Sie wenden auch Methoden des natürlichen Spracherwerbs an, ohne das Prinzip des muttersprachlichen Unterrichts laut Artikel 19 des Autonomiestatuts zu verletzen;

• sie beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und die Möglichkeit der Partnerschaften zum gezielten Sprachunterricht;

• setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen der Sprachenfächer im Sinne der gemeinsamen Sprachendidaktik. Als ein mögliches Lern-, Reflexions- und Dokumentationsinstrument wird das Europäische Sprachenportfolio eingesetzt.

Der vorliegende Beschluss legt fest, dass die im Rahmen der Sprachprojekte bzw. im Sachfachunterricht in L2 oder in Fremdsprachen behandelten Inhalte und vermittelten Kenntnisse mit jenen in der Muttersprache abgestimmt werden.

In diesem Sprachenkonzept muss auf jeden Fall vor allen anderen Maßnahmen die gezielte Pflege und Förderung der Unterrichtssprache Italienisch definiert sei.

Alle Aktivitäten zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden zudem von den Schulen im Schulprogramm verankert.

Alle Sprachprojekte:

• sehen auf jeden Fall eine Überprüfung und Bewertung der in einer anderen Sprache erworbenen Kenntnisse in der Muttersprache vor. In diesem Sinne werden gemäß Artikel 19 des Autonomiestatuts die in einer anderen Sprache vermittelten Kenntnisse und erworbenen. Kompetenzen mit dem Unterricht in der Muttersprache aufeinander abgestimmt;

• behalten die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der erworbenen Kompetenzen dem Stelleninhaber des Lehrstuhls in seiner Funktion als Klassenratsmitglied im Rahmen der Bewertungskonferenz vor;

• respektieren das demokratische Mitspracherecht der Eltern (und wo vorgesehen auch jenes der Schülerinnen und Schüler) vor der Beschlussfassung des Schulrates für die Erstellung des Schulprogramms laut Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 12/2000;

• beziehen sich auf klare Ziele, auf klar definierte Aktionspläne, auf aufeinander abgestimmte Handlungsschritte und auf passende didaktische Maßnahmen;

• können bestätigt und fortgesetzt werden.

An den italienischsprachigen Mittel- und Oberschulen gelten folgende:

Kriterien und Richtlinien:

1. Die Schulen können im Rahmen ihrer Autonomie didaktische Projekte zum wirksameren Erlernen der zweiten Sprache und der anderen Sprachen des Schulcurriculums durchführen.

2. Im Rahmen der Durchführung dieser Projekte sorgen die Schulen gleichzeitig auch für die Festigung der muttersprachlichen Kompetenzen, um die Effizienz des Erlernens weiterer Sprachen zu steigern.

3. Alle Sprachprojekte sind in ihrer Planung, Organisation und konkreten Umsetzung konstituierende Bestandteile des Schulprogramms. Sie können auch mehrjährig angelegt sein.

4. Der eventuelle Teamunterricht ist unter Beachtung der verfügbaren Personalressourcen erlaubt.

5. Für jene Unterrichtsvorhaben, die Sprache und Fachinhalte mit der CLIL-Methodik zusammenführen (Content and Language Integrated Learning – eine Methode, bei welcher „eine andere Sprache für die Vermittlung und das Lernen von Sachfächern und von Sprache mit dem Ziel eingesetzt wird, sowohl die Beherrschung des Sachfachs als auch der Sprache im Hinblick auf vorab festgelegte Ziele zu fördern."1)), gelten folgende Kriterien:

a) diese Projekte können Teile des Programms von Sachfächern betreffen und müssen mit dem in der Muttersprache vermittelten Fachunterricht unbedingt abgestimmt werden;

b) diese Projekte können auch von mehrjähriger Dauer sein und betreffen normalerweise nicht mehr als 50% des jährlichen Gesamtstundenkontingentes des ausgewählten Faches;

c) die beteiligten Lehrpersonen müssen nachweislich über fachliche, sprachliche (Muttersprache oder Sprachkompetenz auf Niveau C1 des GER für Projekte in Deutsch; Sprachkompetenz auf Mindestniveau C1 des GER für Projekte in den Fremdsprachen für die Mittel- und Oberschule) und sprachdidaktische Kompetenzen im Bereich der CLIL-Methodik verfügen, die durch spezifische Bildungskurse der Universitäten gemäß geltenden Bestimmungen zu erwerben sind: Art. 14 des Dekrets des Unterrichtsministeriums Nr. 249 vom 10. September 2010; Nationale Dekret Nr. 6 vom 16. April 2012 des Generaldirektors für das Schulpersonal, Voraussetzungen für den Sachfachunterricht in einer Fremdsprache; Schreiben Nr. 240 vom 16. Januar 2013 des Unterrichtsministeriums, Übergangsbestimmungen bezüglich der Voraussetzungen für den Sachfachunterricht in einer Fremdsprache. Das Schulamt unterstüzt gegebenenfalls die Durchführung von Studiengänge und Weiterbildung im Einklang mit den entspsrechenden Bildungsangeboten der einzelnen Schulen.

6. Die periodische und die Jahresbewertung der Lernergebnisse und Kompetenzen erfolgt am Ende eines jeden Bewertungsabschnittes unter Beachtung folgender Kriterien:

• bei Projekten, die von Lehrpersonen durchgeführt werden, die nicht Teil des Klassenrates sind (Lehrpersonen derselben oder einer anderen Schule), steht der Fachlehrperson, die dem Stellenplan der Schule angehört, die Bewertung zu. Dafür bedient sich die Lehrperson auch der Bewertungselemente und der Bewertungsbeiträge der anderen am Projekt beteiligten Lehrpersonen;

• bei Projekten, die von Fach und Sprachlehrpersonen desselben Klassenrates durchgeführt werden, bewertet jede Lehrperson die Lernfortschritte und den Erwerb der Kompetenzen im eigenen Fach;

• in beiden Fällen beachtet die Fachlehrperson (die dem Stellenplan der Schule angehört und Mitglied des Klassenrates ist) bei der Bewertung auch das Niveau des Erwerbs von Seiten der Schülerinnen und Schüler der in einer anderen Sprache behandelten Inhalte.

7. Die Bestätigung und die Fortführung der Sprachprojekte setzt die jährliche positive Bewertung der Ergebnisse durch die Schule voraus. Die Ergebnisse der Selbstevaluation werden den Schulgremien zur Kenntnis gebracht und sind öffentlich zugänglich.

8. Die kollektivvertraglichen Verpflichtungen der Lehrpersonen sowie die verfügbaren finanziellen und personellen Mittel der Schule bilden den Rahmen für die Planung und Durchführung der Projekte. Bei der Durchführung der Projekte können die Schulen die verschiedenen Möglichkeiten, die von den einschlägigen Bestimmungen vorgesehen sind, anwenden (Lehrer- und Schüleraustausche, Partnerschaften usw.)

 

1)
(Maljers, Marsh, Wolf, Genesee, Frigols-Martin, Mehisto, 2010 – in: Europäisches Rahmen¬programm für die Ausbildung von CLIL Lehr¬kräften)
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